Wann Geräte kaputt gehen

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6 Antworten zu Wann Geräte kaputt gehen

  1. karl sagt:

    Häufig gehen die Geräte schon eher kaputt. Gerne so nach nem Jahr und

    a) der Hersteller weigert sich, den Schaden zu beheben, da er angeblich durch die Benutzung aufgetreten ist oder
    b) der Hersteller sagt zwar, er hätte etwas behoben, nach ein paar Wochen tritt der Fehler allerdings wieder auf.

    Nach Ablauf der Gewährleistung (zwei Jahre, und bitte nicht die Begriffe durcheinander schmeißen, danke) geht ein Gerät dann im Regelfall _nicht_ aufgrund des Alters kaputt, sondern wirklich durch Abnutzungserscheinungen, für die man auch schon vorher keine Gewährleistung oder Garantie in Anspruch hätte nehmen können (zumindest kein Anrecht drauf gehabt hätte).

    Warum sind hier eigentlich immer wieder so bescheuerte Dinger dabei, bei denen man sich fragt, was das soll?

    Btw, das Captcha-Ding ist besch*. Wenn man vom Kommentarfeld aus TAB drückt, springt er irgendwo hin, aber nicht in das Feld. Bitte mal überprüfen oder alternativ nicht gerade das schlechteste Blogsystem nehmen, das auf diesem Planeten zu finden ist.

    • katja sagt:

      wow! du bist ja garstig. gehe doch lieber mal an die frische luft und schreibe ein paar falschparker auf, anstatt hier so rumzupöbeln.

    • pööt sagt:

      Du Vogel! Selber wahrscheinlich nur Ernsthaftigkeit, Unzufriedenheit und ein Paragraphenbuch im Kopf und hier (über die lustigen Grafiken) rummeckern.

      §1: Hast es einfach nicht verstanden, worum es hier geht.
      §2: Spass ist, was man selbst draus macht.
      §3: DEPP!
      $4: Erster!

    • Christian sagt:

      @Karl:
      Ich mag solche Paragraphenreiter, die aber letztendlich nicht wirklich wissen, was Sie da erzählen…
      Und sorry, ich kann es nicht lassen:
      Die Gewährleistung heißt schon seit ein paar Jahren Sachmängelhaftung. Und zwar seit dem die Verjährungsfrist von 6 auf 24 Monate verlängert wurde.
      Die Sachmängelhaftung kennt in dem Sinne auch keinen „Ablauf“, sondern nur des Ende der Verjährungsfrist. Das Ende der Verjährungsfrist kann auch länger als 24 Monate sein, wenn z. Bsp. nachgebessert wurde.
      Und was auch fast immer übersehen wird: nach 6 Monaten muss ich als Kunde die Anfänglichkeit des Mangels bei Gefahrenübergang nachweisen (was mit zu 99% nicht gelingt).

      Übrigens ist auch eine Abnutzungserscheinung u.U. ein Fall für die Sachmängehaftung bzw. einer Garantie.

      Ich stelle zudem mal eine ganz kühne Behauptung auf:
      da du in deinem Text immer nur vom Hersteller sprichst und expliziet die „Gewährleistung“ erwähnst, scheinst du die Unterschiede nicht zu kennen 😉

      Deinen Kommentar finde ich fast lustiger als die Grafik, vielen Dank dafür!!! 😉

      • karl sagt:

        Stehts zu Diensten, wenn’s der Belustigung dient – über irgendwas muss man hier ja lachen können 🙂

        Ehrlich: Ich dachte, ich abboniere den Blog und schau, ob mal was lustiges kommt – aber solche Grafiken sind leider nur lustig, wenn sie einen Wahrheitsgehalt beinhalten. Und das tun sie leider häufig nicht, sondern sind grob falsch.

        Btw: Ich habe extra nicht „Händler“ oder so geschrieben, da diese auch nur an den Hersteller einschicken – und häufig sogar offen sagen, dass es schneller geht, wenn man es selbst macht.

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